Ein Unternehmen der LBBW
Unternehmensführung
Verantwortung klar zuordnen, Sachverhalte und Entscheidungswege transparent machen, Prozesse nachvollziehbar gestalten, effiziente Kontrolle und Prüfung sicherstellen. Das sind die wesentlichen Säulen einer guten Unternehmensführung bei der Berlin Hyp.
Diese Prinzipien einer guten Unternehmensführung oder Corporate Governance weisen auf das Ziel hin, als Unternehmen verantwortungsbewusst und transparent zu agieren sowie auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtet zu sein. Für deutsche Unternehmen definiert der Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) die Leitlinien dafür.
Die Berlin Hyp orientiert sich an den im DCGK zusammengefassten Grundsätzen guter Unternehmensführung und berichtet jährlich im Geschäftsbericht über ihre Corporate Governance und deren laufende Weiterentwicklung.
Alle wesentlichen Entwicklungen und Ereignisse in der Bank sind auf der Internetseite der Berlin Hyp dargestellt. Dazu zählen sämtliche Geschäfts- und Zwischenberichte sowie weitere Informationen an den Kapitalmarkt. Auch die jeweils aktuellen und die früheren Nachhaltigkeitsberichte sind im Web zugänglich.
Sowohl das System zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat (innerhalb des Lageberichts) wie die individuelle Vergütung der einzelnen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat (im Anhang) der Berlin Hyp sind innerhalb des Geschäftsberichts transparent ausgewiesen, wie es den Vorgaben des DCGK entspricht.
In der Berlin Hyp finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe Anwendung, wobei ein Teil der Beschäftigten übertariflich nach einem Stellenwertverfahren bezahlt wird. Das Vergütungssystem der außertariflich vergüteten Beschäftigten entspricht in jeder Hinsicht den rechtlichen und aufsichtlichen Anforderungen, die an derartige Systeme gestellt werden. Im Vergütungssystem der Berlin Hyp werden keine Anreize gesetzt, die die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Entscheidungen der Beschäftigten gezielt in positiver oder negativer Hinsicht beeinflussen oder welche dazu veranlassen, erhöhte Risiken (einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken) einzugehen. Im Zusammenhang mit der variablen Vergütung für Mitarbeiter wird im Rahmen der qualitativen Bewertung des Gesamterfolgs die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Bank gewürdigt und einbezogen. Dies gilt insbesondere, soweit die Berlin Hyp im Einzelfall Anlageberatung für Finanzinstrumente anbietet, aber auch für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs.
Da Verantwortung Haftung einschließt, gilt für Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) ein angemessener Selbstbehalt. Er liegt bei mindestens zehn Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.
Mehr Informationen zur Corporate Governance bei der Berlin Hyp finden Sie insbesondere hier.
Über aktuelle Entwicklungen informieren die Geschäftsberichte und Nachhaltigkeitsberichte. Der Geschäftsbericht informiert auch über System und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.