Ein Unternehmen der LBBW
Directors dealing
Eigengeschäfte von Führungskräften - Managers‘ Transactions
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Berlin Hyp AG sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, der Berlin Hyp AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - sogenannte Eigengeschäfte, d.h. Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Berlin Hyp AG, mitzuteilen. Aufgeführt sind meldepflichtige Geschäfte mit den gesetzlich geforderten Angaben - vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15 a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli 2016 gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung - .
Transaktionen im laufenden Geschäftsjahr: Fehlanzeige
Transaktionen Vorjahr: Fehlanzeige